2008
28
Jun
Lafontaine: Soziale Marktwirtschaft verfassungswidrig
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.” Grenzen findet diese Freiheit nur, wo durch eine solche Meinungsäußerung andere Gesetze verletzt würden - zum Beispiel in Form von Volkshetzung oder Beleidigung.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und sollte von niemandem infrage gestellt werden. Wir alle sollten uns allerdings der “Risiken und Nebenwirkungen” dieses Grundrechts bewusst sein: Jeder hat das Recht, praktisch beliebige Unwahrheiten zu erzählen, ohne dass man ihn daran hindern könnte. Die Behauptung, schwarz sei gleich weiss, ist durch Art. 5 GG genauso gedeckt wie fast jede andere Meinungsäußerung. “Scheiße schmeckt nach Vanille” - durch das Grundgesetz gedeckt. “In Dubau schneit es regelmäßig” - natürlich ok.
“Das jetzige Wirtschaftssystem ist nach unserer Überzeugung verfassungswidrig.” - Natürlich ist auch dieser Satz durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Gesagt wurde er von Oskar Lafontaine auf einer Parteiveranstaltung der Linkspartei Anfang Juni in Stuttgart. Die BILD-Zeitung spricht von einer “schlimmen Entgleisung”, CDU-Mann Wolfgang Bosbach von “purer Hetze”.
Entscheidend ist: Lafontaine kann solche Dinge einfach behaupten, ohne dass ihm jemand ebenso plakativ (sprich: medientauglich) wie systematisch (sprich: sachlich korrekt) nachweist, was für einen Unfug er da von sich gibt. In unserer modernen Mediengesellschaft sind Fakten irrelevant geworden. Noch so hirnrissige und kranke Behauptungen, mit dem Brustton der Überzeugung vorgetragen, werden gerne geglaubt, wenn sie nur irgendwie ins Weltbild und Wunschdenken der Zuhörer passen. Das ist die Grundlage für den Erfolg von Populisten und Demagogen und langfristig die größte Gefahr für unsere freiheitliche Verfassung.
